Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in ihrem Unternehmen auf körperliche wie auch psychische bzw. psychosoziale Gefährdungen zu untersuchen. Diese Belastungen werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung identifiziert. Eine besondere Form der psychischen bzw. psychosozialen Gefährdung stellt die aktuell durch das Corona-Virus (COVID-19) hervorgerufene Situation dar. Daher haben wir unseren Psychosozialen Gefährdungsindex (PSGI) um eine erste Gefährdungs-Einschätzung der psychosozialen Belastungen infolge der COVID-19-Pandemie erweitert.
Psychosozialer Gefährdungsindex - jetzt auch mit COVID-19-Ergänzung
Aktualisiert: 3. Nov. 2021